„[…] eine ausnahme hiervon stellen z.b. die stücke des debut-albums 
"ex." dar. wir stellten dieses album bereits im mai 2003 unter die 
»green open music license«, was praktisch der »namensnennung/gleiche 
bedingungen«-lizenz entspricht. […]“

http://angstalt.de/?c=lizenzen

